Krankenhaus

Aufenthalt

Was nehme ich mit?

  • Aufnahme-/Einweisungsschein
  • e-card (Versicherungsnummer)
  • Lichtbildausweis (Versicherungskarte, wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben)
  • Befunde in Kopie (z. B. Röntgen, Labor oder Computertomographie) und Arztbriefe
  • Schriftliche Angaben über Aller­gien und Erkrankungen
  • Liste aller Medikamente (auch Medikamente ohne Rezept) oder einen Medikamentenpass,
    wenn Sie einen haben.
  • Name und Kontaktdaten eines Angehörigen
  • Persönliche Dinge Nachtwäsche, Hygieneartikel, Morgenmantel, rutschfeste Hausschuhe,
    Mobiltelefon mit Ladegerät, Brille, Hörgerät, Prothesen oder Gehstock, Trainingsanzug und Turnschuhe,
    falls in der Behandlung auch ein Bewegungstraining eingeplant ist
    (bei Unterwassertherapie Badekleidung und Badehaube).
  • Eine kleine Summe Bargeld, bitte keine Wertsachen!

Einige Krankenhäuser haben ein Informationsblatt, in dem steht, was Sie brauchen.

Meine Rechte

  • Ärzte und Ärztinnen müssen Sie über Risiken und Nutzen einer Behandlung rechtzeitig,
    verständlich und umfassend informieren, sodass Sie die medizinische Behandlung verstehen.
  • Einige Krankenhäuser bieten professionelle Dolmetsch- oder Telefondolmetschdienste
    als Unterstützung beim Arztgespräch. Fragen Sie nach!
  • Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie die vorgeschlagene Behandlung wünschen.
    Sie dürfen eine Bedenkzeit nehmen oder eine Behandlung ablehnen.
  • Sie haben das Recht auf eine zusätzliche fachliche ärztliche Meinung
  • Sie dürfen selbst Ihre Krankenakte einsehen und können (kostenpflichtig) eine Kopie
    (inklusive Röntgenbilder etc.) bekommen.
  • Sie haben das Recht auf Privatsphäre – auch in Mehrbettzimmern.
  • Das Krankenhauspersonal darf persönliche Daten und medizinische Informationen
    nicht weitergeben (Verschwiegenheitspflicht), auch nicht an Angehörige.
  • Nur wenn Sie selbst es ausdrücklich wünschen, dürfen Informationen über Ihre
    Erkrankung und Behandlungsmöglichkeiten weitergegeben werden.
    Nennen Sie eine Vertrauensperson.
  • Wenn Kinder bis 10 Jahren im Krankenhaus behandelt werden müssen, darf eine
    Begleitperson bei ihnen bleiben (gegen Unkostenbeitrag).

Die Patientenrechte sind im Salzburger Krankenanstaltengesetz unter § 21 geregelt.

Meine Pflichten

  • Bringen Sie alle Kranken- und Versicherungs-Unterlagen mit.
  • Informieren Sie den Arzt oder die Ärztin über Ihre Krankheitsgeschichte, Ihre Gewohnheiten,
    Ihren Lebensstil und alle Medikamente oder Hausmittel, die Sie regelmäßig oder gelegentlich einnehmen.
  • Wenn die Entscheidung über eine Therapie getroffen ist, befolgen Sie bitte sorgfältig
  • die ärztlichen Anweisungen. Teilen Sie möglichst sofort mit, wenn Sie etwas nicht vertragen.
  • Bitte achten Sie auf Besuchszeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Patienten oder Patientinnen!
    In vielen Krankenhäusern gibt es ein Informationsblatt über die Hausordnung.
  • Sie dürfen elektronische Geräte (Handy, Laptop, TV usw.) nur eingeschränkt verwenden;
    diese können die empfindlichen medizinischen Geräte stören.
    Fragen Sie, ob die Verwendung erlaubt ist!
  • Krankenhaushygiene ist für alle Patienten oder Patientinnen und das Personal sehr wichtig.
    Waschen und desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände. Machen Sie auch Ihre Besucher und
    Besucherinnen darauf aufmerksam!

Frau & Arbeit gGmbH, Sterneckstraße 31, 5020 Salzburg

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+43 662 88 07 23

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